=> Verfahren - Auswahl

Eintragung in das Partnerschaftsregister

EINLEITUNG

Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist das Äquivalent zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG) bei den freien Berufen, denen sie exklusiv vorbehalten ist. Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft kann zum Beispiel gewählt werden von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten oder Architekten. In der Partnerschaftsgesellschaft können auch verschiedene freie Berufe unter ein Dach vereinigt werden. Freiberufler können natürlich auch andere Rechtsformen wählen.

Die Gesellschafter haften analog zur OHG ebenfalls mit ihrem Privatvermögen. Waren nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, haften nur sie für berufliche Fehler neben der Partnerschaft.

Das Partnerschaftsregister ist wie das Handelsregister ein öffentliches Verzeichnis. Diese Register werden nunmehr elektronisch geführt. Die Aufgabe des Partnerschaftsregisters liegt darin, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft offenzulegen, daher sind insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
  • die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
  • Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
  • Auflösung der Partnerschaft
  • Erlöschen des Namens der Partnerschaft

Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner zum Register.

Alle Neueintragungen und Änderungen werden nunmehr elektronisch im Registerportal unter www.handelsregister.de bekannt gemacht.

ZUSTAENDIG

das Registergericht, in dessen Bezirk sich die zukünftige Betriebsstätte der Partnergesellschaft befindet

Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

VORAUSSETZUNG

  • die Partnerschaftsgesellschaft übt kein Handelsgewerbe aus
  • die Partner in einer Partnerschaftsgesellschaft können nur natürliche Personen sein
  • ein Partnerschaftsvertrag muss geschlossen werden

Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz der Partnerschaft
  • Name und Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
  • Gegenstand der Partnerschaft

ABLAUF

Ihre Anmeldung zur Eintragung in das Partnerschaftsregister ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden). Die Einreichung in Baden-Württemberg erfolgt durch die Übertragung des elektronischen Dokuments in die elektronische Poststelle des Gerichts.

Wenden Sie sich daher an einen Notar. Er hilft Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigt diese und reicht sie beim zuständigen Amtsgericht – Abteilung Partnerschaftsregister – ein.

Auf Anfrage wird Ihnen die lokale Notarkammer einen Notar in Ihrer Nähe benennen.

UNTERLAGEN

Ihre Anmeldung muss insbesondere enthalten:

  • Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
  • Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
  • den Wohnort jedes Partners

Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachzuweisen.

KOSTEN

Die Gerichtsgebühren für die Eintragung sind entsprechend dem Eintragungsaufwand gestaffelt.

RECHTSGRUNDLAGE